Corona: DAkkS verabschiedet Maßnahmenpaket

Artikel vom 17. April 2020
Zertifizierung und Auditierung

Managementsysteme für Qualität, Umwelt, Energie oder Arbeitsschutz erfordern regelmäßig Audits durch den Zertifizierer. Wann Remote-Audits möglich sind oder Fristen verlängert werden können, hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erläutert.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle erläutert, wann Remote-Audits möglich sind oder Fristen verlängert werden können. Bild: Angela Parszyk/Pixelio

Durch die Ausbreitung des Coronavirus und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesregierung, des Robert-Koch-Instituts und weiterer zuständiger Behörden hat die DAkkS Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Begutachtern und Kunden getroffen.

Wie verhält sich die DAkkS bei geplanten Begutachtungen?

Auf Grundlage der angeordneten Einschränkungen verschiebt die DAkkS alle aktuell geplanten Begutachtungen oder ersetzt sie durch alternative Begutachtungsverfahren. Die Zertifizierungsstelle bittet um Verständnis dafür, dass sich ihre Verfahrensmanager lediglich sukzessive für weitere Planungen hinsichtlich der Begutachtung melden.

 

Wie geht die DAkkS mit vorgesehenen Begutachtungen außerhalb Deutschlands um?

Auf Grundlage der derzeitigen Situation wird bis auf weiteres auf Begutachtungen außerhalb Deutschlands verzichtet. Sofern möglich, wird auf lokale Akkreditierungsstellen per Unterauftragsvergabe zurückgegriffen. Sollte die Begutachtung per Unterauftragsvergabe nicht möglich sein – und dies ist derzeit wahrscheinlich – wird im Einzelfall geprüft, ob alternative Begutachtungsmethoden angewendet werden können.

 

Welche Auswirkungen hat die Situation auf die Tätigkeiten der Konformitätsbewertungsstellen?

Die Akkreditierungsstelle wird alles Erforderliche unternehmen, um die negativen Auswirkungen auf die akkreditierten Stellen so gering wie möglich zu halten. Die Konformitätsbewertungsstellen (KBS) haben nun die Verantwortung, auf die aktuelle Situation durch angemessene Pläne zu reagieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Diese müssen auf die Besonderheiten der jeweiligen Stelle, ihrer Produkte, Märkte und Regulierungsbesonderheiten eingehen. Die akkreditierten Stellen können deshalb von Fall zu Fall bewerten, wie sie mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Rahmen der Konformitätsbewertung und deren Überwachung umgehen.

Die DAkkS weist insbesondere die Zertifizierungsstellen für Managementsysteme auf die Bestimmungen des Dokuments IAF ID3:2011 (IAF Informative Document For Management of Extraordinary Events or Circumstances Affecting ABs, CABs and Certified Organizations) hin. Dieses Dokument bietet eine Grundlage für die internen Abwägungen, die eine Konformitätsbewertungsstelle vornehmen muss. Es ermöglicht grundsätzlich die Verschiebung einer Überwachung um bis zu sechs Monate. Durch die Kombination mit Remote-Technik können längere Zeiträume für ein angemessenes Sonderüberwachungskonzept abgedeckt werden.

Nach Einschätzung der DAkkS können die Prinzipen des Dokuments in dieser außergewöhnlichen Situation auf alle Konformitätsbewertungsstellen übertragen werden. Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema finden sich auf den Internetseiten der europäischen Akkreditierungsorganisation EA und den internationalen Akkreditierungsnetzwerken IAF und ILAC.

Alle Maßnahmen, die von Konformitätsbewertungsstellen durch die Auswirkungen der Pandemie und auf Basis risikoorientierter Überlegungen als Alternative zur regulären Vorgehensweise durchgeführt werden, müssen dokumentiert, begründet und der DAkkS auf Anfrage oder im Verfahrensmanagement zur Verfügung gestellt werden.

Wie sieht es mit Informationsveranstaltungen, Kundengesprächen und Sitzungen aus?

Die DAkkS verzichtet bis auf weiteres auf alle Veranstaltungen und Termine mit externen Teilnehmern, die eine persönliche Anwesenheit mehrerer Personen am Veranstaltungsort erfordern. Dazu gehören auch individuell mit den Fachabteilungen vereinbarte Gespräche mit externen Personen in den Geschäftsstellen der DAkkS sowie Sitzungen von Sektorkomitees. Alle bis Ende Juni 2020 terminierten Informationsveranstaltungen und Schulungen werden auf einen späteren Zeitpunkt – voraussichtlich ab September 2020 – verlegt.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die Maßnahmen treten ab sofort in Kraft. Die DAkkS wird bei Bedarf weitere Maßnahmen beschließen sowie bestehende aktualisieren. Dabei haben die Aufrechterhaltung der hoheitlichen Aufgabe sowie der Schutz von Mitarbeitern, Begutachtern und Kunden gleichermaßen oberste Priorität.


Eine gute Hilfe zu weiteren auftauchenden Fragen rund um Audits in der Corona-Krise bietet der Podcast von Stephan Joseph, Episode 26:

http://blog.isoman.de/audits-in-der-corona-krise/

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